Bleckmann Qualitymanagement Consulting

Beratung | Schulung | Auditierung | Zertifizierung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BQC

1. ALLGEMEINES

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und finden Anwendung auf alle Geschäfte, Verträge und Leistungen der

Bleckmann Quality Management Consulting (Einzelunternehmung)

im Folgenden BQC Consulting genannt, mit ihren Kunden für Beratungs-, Schulungs- und Auditleistungen im Bereich Managementsysteme.

1.2 Diese AGB werden vom Kunden bei Auftragserteilung in vollem Umfang akzeptiert. Anderslautenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.3 Sofern Einzelverträge abweichende Bestimmungen enthalten, gehen diese den allgemeinen Geschäftsbedingungen der BQC Consulting vor.

1.4 Unsere Kunden sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Ein Widerrufsrecht steht dem Kunden daher nicht zu.

2. VERTRAGSPARTNER

Der Vertragsschluss kommt zustande mit der:

BQC Bleckmann Quality Management Consulting (Einzelunternehmung)

Ralph Bleckmann

Haydnstraße 88

40822 Mettmann

3. VERTRAGSABSCHLUSS

3.1 Angebote der BQC Consulting sind grundsätzlich freibleibend.

3.2 Erst durch Annahme des Auftrags mittels einer Auftragsbestätigung durch die BQC Consulting kommt ein Vertrag zustande. Eine Auftragserteilung seitens des Auftraggebers allein reicht dazu nicht aus.

3.3 Die BQC Consulting ist berechtigt, den Vertrag in Abstimmung mit dem Kunden, ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

4. PFLICHTEN DES KUNDEN

4.1 Die zur Auftragsausführung notwendigen Daten  müssen rechtzeitig, richtig und vollständig an die BQC Consulting übermittelt werden. Der Kunde verpflichtet sich, bei Änderungen der Daten und Informationen, die BQC Consulting unverzüglich darüber zu unterrichten und die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Kontaktdaten des administrativen und des technischen Ansprechpartners.

Die BQC Consulting ist, sofern nicht vertraglich vereinbart, nicht verpflichtet, Informationen, Daten oder Unterlagen, die vom Auftraggeber zur Ausführung der Leistung zur Verfügung gestellt werden, auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die BQC Consulting unverzüglich über von ihm erkennbare Störungen im Zusammenhang mit den Leistungen der BQC Consulting zu unterrichten. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

Dies beinhaltet sowohl Leistungsstörungen seitens der BQC Consulting, als auch Änderungen und Störungen auf Kundenseite, die eine vertragsgemäße Erbringung der Leistung verhindern oder beeinträchtigen.

4.3 Der Kunde trägt Sorge für eine vollständige Datensicherung seiner im Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Daten. Eine Haftung von BQC Consulting für Datenverlust besteht nicht.

4.4 Der Kunde erklärt sich zu jeder Zeit zur vollen Mitarbeit bereit und gewährt vollen Zugang zu zur Erbringung der angebotenen Dienstleistung notwendigen Daten, Einrichtungen und Informationen.

4.5 Die BQC Consulting ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn sich Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus den vorgenannten Punkten ergeben.

5. PFLICHTEN DER BQC Consulting

5.1 Die BQC Consulting verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Leistungserbringung.

Leistungsstörungen werden unverzüglich dem vom Kunden genannten Ansprechpartner schriftlich mitgeteilt.

5.2 Die Leistungserbringung der BQC Consulting erfolgt durch kompetentes und qualifiziertes Personal.

5.3 Die Leistungserbringung der BQC Consulting erstreckt sich nur auf die Erbringung von Dienstleistungen, nicht jedoch auf die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Der ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungserbringung der BQC Consulting ändert sich auch dann nicht, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet.

Schriftliche Berichte stellen kein Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.

5.4 Die Leistungen der BQC Consulting stellen keine rechtsberatende Tätigkeit dar.

Soweit die BQC Consulting für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.

5.5 Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Dieser Anspruch muss unverzüglich geltend gemacht werden. Der BQC Consulting GmbH ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

5.6 Die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen kann innerhalb einer angemessenen Frist nachgeholt werden, wenn die BQC Consulting ihre Leistungen in vertretbarer Weise nicht vertragsgemäß erbracht hat, und der Kunde dies gemäß Ziff. 4.2 rechtzeitig gerügt hat.

Beruht die Leistungsstörung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der ihr obliegenden Pflichten, kann sich die BQC Consulting nicht darauf berufen, dass der Kunde die Leistungsstörung nicht rechtzeitig gemäß Ziff. 4.2 gerügt hat. Die BQC Consulting kann die Nachholung verweigern, wenn diese für sie insbesondere aufgrund unverhältnismäßiger Kosten unzumutbar ist.

5.7 Die BQC Consulting schuldet keinen Beratungserfolg, insbesondere nicht die Zertifizierung eines beim Kunden implementierten Managementsystems.

5.8 Die BQC Consulting behält an den von ihr erbrachten Leistungen, sowie sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.

Insoweit darf der Auftraggeber die im Rahmen des Auftrages gefertigten Schriftstücke, wie z.B. Zwischen- oder Endbericht, mit allen Aufstellungen, Berechnungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.

Eine darüber hinausgehende Weitergabe von Schriftstücken an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder -kürzung ist dem Auftraggeber nur mit Einwilligung der BQC Consulting gestattet.

5.9 Eine Veröffentlichung des Zwischen- oder Endberichts bedarf in jedem Falle das Einverständnis der BQC Consulting, Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks gestattet.“

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Die Vergütung der Leistungen der BQC Consulting wird vor Auftragsannahme mit dem Kunden vereinbart und gilt als durch die Auftragsbestätigung festgelegt.

Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen Satzes. Das Honorar ist sofort nach Rechnungsstellung mit dem vereinbarten Zahlungsziel fällig.

6.2 Wenn nicht anders festgelegt, ist die BQC Consulting berechtigt, bei dauerhafter Erbringung von Dienstleistungen, die Abrechnung alle 14 Tage nach Beginn des Vertragsverhältnisses über die geleisteten Arbeiten abzurechnen. Das Honorar ist sofort nach Rechnungsstellung fällig.

6.3 Neben dem Honoraranspruch steht der BQC Consulting noch ein Anspruch auf Ersatz aller zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen gemachten Aufwendungen und Auslagen zu.

6.4 Gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatzanspruch kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.

6.5 Rechnungen werden im Einverständnis mit dem Kunden ausschließlich in digitaler Form versendet.

6.6 Einwendungen gegen die erfolgte Abrechnung kann der Kunde nur innerhalb einer Woche, ab Rechnungserhalt, schriftlich erheben. Werden diese innerhalb der Frist nicht erhoben, so gilt die Abrechnung in Umfang und Höhe als anerkannt.

6.7 Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, wird gemäß der geleisteten Tätigkeit anteilig Vergütet.

Wird der Auftrag vorzeitig beendet, aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so hat die BQC Consulting zusätzlich zur bisher geleisteten Vergütung Anspruch auf 70% der restlichen, bis zur  vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist zustehenden Vergütung. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.

7. ZAHLUNGSARTEN

Die BQC Consulting bietet folgende Zahlungsarten:

  • Kunden aus Deutschland: Rechnung, Zahlbar innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist
  • Kunden aus EU-Ländern: Rechnung, zahlbar bei Rechnungsstellung
  • Kunden aus Nicht-EU-Ländern: Vorkasse und Rechnung, zahlbar bei Rechnungsstellung

8. ZAHLUNGSVERZUG

Mahnungen erfolgen im Abstand von 10 Tagen. Für jede Mahnung wird eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von 10,-- EURO erhoben. Nach Überschreitung der Zahlungsfrist werden außerdem Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Vorgaben berechnet. Durch Mahnung entstandene Kosten, speziell Inkassokosten oder Anwaltskosten zur Ermittlung der Identität aufgrund der vorliegenden Daten, wie z.B. IP-Adresse der Bestellung, werden dem Kunden zusätzlich zur Last gelegt. Des Weiteren kann die BQC Consulting jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche Vergütungen für die bisher erbrachten Leistungen abrechnen und fällig stellen.

9. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

9.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot der BQC Consulting. Verträge über die Leistungen der BQC Consulting treten mit ihrer Unterzeichnung oder mit der ersten Erfüllungshandlung in Kraft.

9.2 Befristete Verträge enden mit Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Unbefristete Verträge können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

9.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für die BQC Consulting liegt insbesondere dann vor, wenn

  • der Kunde in erheblichem Maße seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt,
  • der Kunde trotz Fristsetzung mit Zahlungen für länger als einen Monat in Rückstand gerät,
  • der Kunde zahlungsunfähig wird oder
  • über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

9.4 Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Beweislast für den Zugang der Kündigung trägt die kündigende Partei.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftlichen Vereinbarungen beider Vertragsparteien geben die Vereinbarungen der Vertragspartner vollständig wieder. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

10.2 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

10.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die mit dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht.

10.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist die Anschrift der BQC Consulting.

Die BQC Consulting behält sich vor, den Kunden an dessen Firmensitz zu verklagen.